Teil 2: Social Media Kanäle – Tipps zum rechtskonformen Betrieb

Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrecht & Urheberrecht

Kürzlich haben wir in Teil 1  Tipps dazu gegeben, wie Firmen ihre Social Media-Präsenzen rechtskonform aufbauen. Dieser zweite Teil widmet sich nun dem rechtskonformen Betrieb der Kanäle. Es geht um die Wahrung des Äußerungs- und Persönlichkeitsrechts sowie um das Urheberrecht. Was tun, wenn nun doch eine Abmahnung ins Haus flattert? Auch darauf geben wir eine Antwort.
Hier geht es zu Teil 2 mit Tipps zum rechtskonformen Betrieb von Social Media Profilen.

Meinungsfreiheit ja – aber Vorsicht im Social Web

Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes regelt die Meinungsfreiheit. Jeder deutsche Bürger hat das Recht, eine Meinung zu bilden, zu haben und zu verbreiten. In den sozialen Medien kann dieses Recht allerdings schnell auch einmal zu einem Fallstrick werden. So kann es zu einer Kündigung kommen, wenn ein Mitarbeiter über Facebook über den Job lästert und dabei z.B. den Chef beleidigt.
Interessant ist auch der Fall der Sportlerin Ariane Friedrich, die 2012 Opfer eines Cyberstalking-Angriffs wurde. Friedrich bekam damals über Facebook eine Nachricht mit obszönem Inhalt. Als Gegenmaßnahme veröffentlichte die Hochspringerin Name, Wohnort und Inhalt der Stalker-Nachricht.
http://www.spiegel.de/forum/panorama/internet-pranger-sportlerin-friedrich-verteidigt-outing-eines-stalkers-thread-59394-29.html
Obwohl die Sportlerin Tatsachen lieferte, ist diese Form der Selbstjustiz nicht zulässig, da das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwog. Denn: Auch wer rechtswidrig handelt, darf in der Öffentlichkeit nicht bloßgestellt werden. Vielmehr hätte Ariane Friedrich zivil- und strafrechtlich gegen den Stalker vorgehen müssen. Das Problem ist bei dieser Art von Selbstjustiz ist nämlich: Es kann auch Unschuldige treffen, so zum Beispiel Personen mit identischem Namen und Wohnort wie im Falle des Stalkers.

Identitätsdiebstahl durch Fake-Profile

Das Anlegen und der Betrieb von Fake-Profilen z. B. durch Fans gilt als Identitätsdiebstahl. Auch wenn auf den Fake-Profilen positiv gesprochen wird, muss der Betroffene das nicht dulden, denn die Akteure greifen damit in das allgemeine Persönlichkeits- und Namensrecht ein. Bei Facebook gibt es für die Löschung von Fake-Profilen mit dem sogenannten notice and takedown-Verfahren einen standardisierten Löschungsprozess. Wie man ein gefälschtes Konto Facebook melden kann, erfahrt ihr hier.
Vorsicht auch vor Facebook-Betrügern, hinter denen sich Betrüger verbergen. Sie nutzen die Profile, um Links zu Schadsoftware zu verbreiten oder an die persönlichen Daten von Usern zu gelangen. Meist locken sie mit attraktiven Frauenfotos; beim näheren Hinsehen gibt es Auffälligkeiten wie wenig persönliche Angaben, exotische Herkunftsorte, wenig Inhalte etc. Mehr dazu auch hier.

Verletzung des Urheberrechts

Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, sind urheberrechtlich geschützt. Dazu zählen Musik, Texte, Fotos, Linksammlungen oder Landkarten. Veröffentlicht werden darf nur mit Zustimmung des Urhebers. Besonders umfassend gilt das Urheberrecht für Fotos. Ohne Zustimmung des Fotografen z.B. durch den Erwerb einer entsprechenden Lizenz begehen Nutzer eine Urheberrechtsverletzung und können mit empfindlichen Geldstrafen belangt werden. Greift man auf Bilddatenbanken zu, etwa um ein Titelbild für die Facebook-Seite oder den Corporate Blog zu finden, muss unbedingt auf die Lizenzbestimmungen geachtet werden. Gibt es eine Social Media-Lizenz und wie muss der Fotograf namentlich (©-Hinweis) benannt werden? Einige Stockfotos schließen übrigens auch die Nutzung für soziale Netzwerke aus. Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag.
Auch Teil des Urheberrechts ist übrigens das Zitatrecht. Wer zitiert muss das Zitat durch An-/Ausrufezeichen kenntlich machen. Wer große Textpassagen zitiert, ohne es kenntlich zu machen, begeht eine Rechtsverletzung. Mittlerweile gibt es Software (z.B. Plagiat-Finder), mit der sich Plagiate ausfindig machen lassen.

Hilfe: Abmahnung im Briefkasten

Inhaber eines Social Media-Profils haften vollumfänglich für eigene Inhalte wie Fotos und Postings. Haben sie eine Rechtsverletzung begangen (meist geschieht das unwissentlich!), werden sie vom Rechteinhaber aber auch von Firmen, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, aufgefordert, die Inhalte zu entfernen. Eine Abmahnung ist dabei eine formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Häufige Gründe für Abmahnungen sind Verletzung der Impressumspflicht, illegale Verwendung von Bildern und Bildnissen, Markenverletzung sowie Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Wichtig ist: Ruhe bewahren, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung sofort ohne Prüfung unterschrieben werden. Meist ist die angesetzte Geldstrafe zu hoch angesetzt, und die Unterzeichnung kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Binde Deine Rechtsabteilung, den Juristen ein und gib eine fristgerechte ggf. veränderte Unterlassungserklärung ab, falls die Rechtsverletzung Fakt ist. Meist kommt es zu einem Vergleich.

Linkliste zum Thema Abmahnungen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bildrechte-social-media/3238266.html
http://www.gruenderszene.de/allgemein/recht-social-media-sharing-embedding

3 Gedanken zu “Teil 2: Social Media Kanäle – Tipps zum rechtskonformen Betrieb

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