Neuigkeiten zur Bildersuche
In unserem Blogbeitrag Die Wichtigsten Basics für die Online-Bildrecherche haben wir letztes Jahr für Euch zusammengetragen, was Ihr bei der Verwendung von Bildern aus dem Netz beachten müsst. Heute möchten wir Euch ein Update geben, was sich in den letzten Monaten Neues getan hat. Denn Abmahnungen wegen der meist versehentlichen Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz sind leider noch immer an der Tagesordnung. Es lohnt sich also, bei dem Thema am Ball zu bleiben. Außerdem haben wir auch unsere Liste mit den TOP-Bilddatenbanken für die kostenlose Online-Bildrecherche für Euch erweitert und wünschen Euch viel Spaß beim Stöbern nach lizenzfreien Fotos.
Neuer Look von Google-Bildersuche stiftet Irritation
Für Diskussion sorgte Anfang des Jahres die neue Bilderansicht von Google, die nun auch in Deutschland eingeführt wurde. Während man zuvor bei der Suche nach Bildern diese nur in Thumbnail-Ansicht zur Vorschau sah, öffnet sich das Bild nun in hoher Auflösung in einem schwarz unterlegtem Panorama-Fenster direkt bei Google. Das sorgt bei Künstlern für Protest, da Nutzer nicht mehr mit nur einem Klick, sondern erst über Umwege auf die Webseite gelangen, wo das Bild original eingebettet ist. Der Kontext, in dem das Bild veröffentlicht ist, bleibt dem Nutzer zunächst verborgen und der Traffic auf der Webseite der Künstler wird nach Auskunft der Betroffenen um ca. 80 Prozent reduziert. Nun haben sich aktuell neun Verbände, bestehend aus Grafikern, Bildagenturen und Fotografen zusammengeschlossen und Google Germany in einem offenen Brief dazu aufgefordert, „zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren“. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten, wir halten Euch auf dem Laufenden.
Wenn das Verlinken auf Inhalte im Netz teuer wird
Eine weitere, kürzlich im Zusammenhang mit Urheberrechten geführte hitzige Debatte, ist die der Linkhaftung. Hierfür wechseln wir von der Perspektive der Urheber wieder zurück in die Perspektive der Internet-User, speziell in die der Blogger, der freiberuflichen Journalisten, Medienhäuser und PR-Berater. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2016 wurde die Linkhaftung deutlich verschärft. Wer einen Link zu einer Webseite setzt, auf der ein Urheberrechtsverstoß begangen wird, haftet. Und das gilt neuerdings auch dann, wenn der Urheberrechtsverstoß auf der verlinkten Seite nicht bekannt war. Medientreibende hofften zunächst, die Landgerichte würden bezüglich der Linkhaftung eine sanftere Linie fahren. Nachdem sich das Urteil durch eine erlassene einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg am 18. November 2016 in ähnlicher Form wiederholte, wurde diese Hoffnung enttäuscht.
Das Ende des freien Internets?
Welche konkreten Auswirkungen wird das Urteil haben? Rechtsanwalt und Blogger Dr. Thomas Schwanke sieht nach diesem Urteil das freie Internet bedroht, das schließlich auf der Verlinkung von Websites basiere, und bezeichnet diese Entwicklung als „absurd und gefährlich“. Weitere Journalisten bezeichnen das Urteil als „weltfremd“ und sprechen von tiefgreifenden Konsequenzen und Flurschäden. Tatsächlich liegt der Verdacht nahe, dass die Richter sich mit dem Medium Internet zu wenig auskennen, um adäquate Einschätzungen treffen zu können. Die neue Rechtslage kann laut Schwanke eine „Angst vor Linksetzung“ nach sich ziehen. Diese führt wiederum dazu, dass Inhalte und Wissen weniger miteinander vernetzt werden. Privatnutzer, die nach Verwarnung die Links entfernen, müssen übrigens mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen. Haften müssen aber Personen, die den Link mit einer Gewinnerzielungsabsicht setzen. Das gilt für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler, aber auch für Schüler, die einen Blog betreiben, auf dem Werbung geschaltet ist. Schadenersatzzahlung in drei oder vierstelliger Höhe können die Folge sein. Einen guten Tipp, wie man sich dem Risiko der Abmahnung entziehen kann, gibt es leider nicht. Die sorgfältige Prüfung, ob man auf eine seriöse Webseite verlinkt, ist aber in jeder Hinsicht hilfreich.
Die Linkhaftung gilt übrigens nicht nur für reine Linksetzung auf Websites, sondern natürlich auch für eingebettete Links, beispielsweise auf Social-Media-Plattformen. Tipps zum rechtskonformen Aufbau von Social-Media-Kanälen erhalten Ihr hier.
Update: Unsere TOP 8 kostenlosen Bilddatenbanken
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Quellen und weiterführende Links
Berger, Daniel: Verbände kritisieren neue Google-Bildersuche: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbaende-kritisieren-neue-Google-Bildersuche-3640814.html
Dobusch, Leonhard: Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update]: https://netzpolitik.org/2016/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidung-in-deutschland-nach-eugh-urteil-verschaerft-linkhaftung/
Duhr, Thomas: Urteil zur Linkhaftung – Warum das Landgericht Hamburg die Netzfreiheit zerstört. http://www.horizont.net/medien/kommentare/Urteil-zur-Linkhaftung-Warum-das-Landgericht-Hamburg-die-Netzfreiheit-zerstoert-144729
Henze, Ingo: Google-Bildersuche: Neues Galerie-Layout nun auch in DE: https://schnurpsel.de/google-bildersuche-neues-galerie-layout-nun-auch-in-de-2319/
Mißfeldt, Martin: Google führt „neue“ Bildersuche auch in Deutschland ein: https://www.tagseoblog.de/google-fuehrt-neue-bildersuche-auch-in-deutschland-ein
Schwenke, Thomas: Videotipp: Fotos und Videos abmahnsicher in der #heiseshowXXL: http://rechtsanwalt-schwenke.de/videotipp-fotos-und-videos-abmahnsicher-in-der-heiseshowxxl/
Schwenke, Thomas: Adieu freies Internet – Gerichte verschärfen Haftung für Links Sharing, Vorschaubilder und Embedding (FAQ): http://allfacebook.de/policy/adieu-freies-internet-gerichte-verschaerfen-haftung-fuer-links-sharing-vorschaubilder-und-embedding-faq
David Seiler: Linkhaftung: Schadensersatz bei Links auf rechtswidrige Fotos: https://www.fotorecht-seiler.eu/schadensersatz-linkhaftung-fotos/
4 Gedanken zu “Teil 2: Die wichtigsten Basics für die Online-Bildrecherche”