Die wichtigsten Basics für die Online-Bildrecherche

Urheberschutz trotz Bilderflut im Netz

Lächelnde Mitarbeiter beim Meeting, Grafiken und Symbolbilder – so etwas posten Unternehmen täglich. Denn wer seine Texte mit Bildern ausstattet, erhöht die Reichweite seiner Postings deutlich. Häufig versäumen Unternehmen aber dabei, die Bildrechte zu klären und sind sich der Risiken nicht bewusst. Worauf müssen Unternehmen, aber auch Journalisten, Blogger und Privatpersonen beim Posten von Fotos achten? Wir geben Tipps und empfehlen die richtigen Bilddatenbanken:

Die Verwendung von Bildern aus dem Internet, ob für den privaten oder kommerziellen Gebrauch, ist ein heikles Thema. Im Internet stehen unzählige Bilder und Fotos zur scheinbar freien Verfügung. Die Bildrechte liegen immer beim Urheber, und eine Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung ist nur mit dessen Zustimmung möglich. Als Bearbeitung zählt jeder Eingriff in das Originalwerk, auch das Vergrößern, Verkleinern und Zuschneiden. Das unberechtigte Teilen und Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter Bilder kann weitreichende rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche von Rechtsanwaltskosten des Urhebers haben.

Mit der CC0-Lizenz auf der sicheren Seite?

Der sicherste Weg, um Konflikte mit Bildurhebern zu vermeiden, ist es, direkt beim Googlen oder in der Suchfunktion der jeweiligen Datenbanken nach Bildern mit einer Creative Commons Lizenz zu suchen. CC-lizensierte Bilder sind kostenlos und haben grundsätzlich mildere Konditionen. Es gibt sechs verschiedene Creative Commons Standard-Lizenzverträge. Nach Möglichkeit sollten Bildsuchende Public Domain Bilder mit der CC0-Lizenz verwenden, da die Nutzungsbedingungen der anderen Lizenzen teilweise kompliziert sind und genau befolgt werden müssen. Ansonsten wird es teuer: Einige Urheber lauern nur darauf, dass Nutzer bei den Lizenzangaben Fehler machen und verschicken Abmahnungen, um Gebühren zu kassieren.

Public Domain Bilder mit einer CC0-Lizenz sind dagegen der Gemeinfreiheit überlassen und können ohne Nennung der Quelle überall frei verwendet werden. Ein kleines Restrisiko bleibt aber auch hier: Stellen private Nutzer auf Datenbanken wie Pixabay, Pexels und Flickr Bilder unter Angabe einer CC0-Lizenz bereit, besteht immer noch die Möglichkeit, dass diese eigentlich nicht die Rechteinhaber sind und fehlerhafte Lizenzangaben gemacht haben. Durch Weiterverbreiten eines fälschlicherweise als urheberrechtsfrei gekennzeichneten Bildes können Nutzer so unbewusst eine Urheberrechtsverletzung begehen. Völlig unbedenklich ist die Nutzung der viel kleineren Bilddatenbank Gratisography. Der Betreiber der Bilddatenbank ist selbst der Urheber und hat seine Fotos für gemeinfrei erklärt.

Verschärfte Lizenzbedingungen für Soziale Netzwerke

Gerade für Social-Media-Aktivitäten ist es wichtig, sich mit Bildrechten auseinanderzusetzen. Denn Social-Media-Plattformen wie Facebook, YouTube und Twitter räumen sich eine Unterlizenz zur Nutzung aller geposteten Bilder ein (siehe z.B. Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 2.1). Mit dem Posten von Inhalten gibt man damit gleichzeitig eine Freigabe zur Nutzung an die jeweilige Plattform. Diese erlischt erst, nachdem man die Inhalte oder sein Profil gelöscht hat. Allerdings verwahren die Plattformen von den Daten meist ein Backup oder die Bilder wurden von anderen Nutzern bereits weiterverbreitet.

Twitter räumt sich sogar das Recht ein, die Inhalte von Nutzern für „jetzt bekannte oder später entwickelte Medien oder Vertriebsmethoden zu nutzen oder an verbundene Unternehmen weiterzugeben“. Nach deutschem Recht ist das nicht zulässig. Das Ende der Lizenz ist übrigens bei Twitter nicht geregelt. Beim Verwenden von Bildern aus Bilddatenbanken müssen sich Nutzer die jeweiligen Bildlizenzen ganz genau ansehen. Meist schließen sie die Verwendung von Bildern im Social Web aufgrund der Unterlizensierung aus.

Tipps für die Bildrecherche

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, die Bilder für den Facebook-Auftritt benötigen, Blogger, die Fotos für ihre Blogs suchen oder Redakteure, die ihre Artikel mit passenden Bildern ausstatten möchten? Der komplette Verzicht auf das Posten von Bildern ist definitiv nicht der richtige Weg – schließlich sind Bilder ein sicheres Erfolgsrezept für Klicks und eine hohe Reichweite. Die kostengünstigste und zugleich sicherste Variante ist, eigene Fotos und Bilder zu benutzen, an denen man selbst die Urheberrechte besitzt. Wenn ein Fotograf zu teuer oder vorhandene Bilder zu alt sind, sind Stockfotos aus Bilddatenbanken eine gute Alternative. Voraussetzung ist dabei immer der richtige Umgang mit den Lizenzangaben.

Checkliste für die Verwendung von Stockfotos

  1. Darf ich das Bild für den privaten und den kommerziellen Gebrauch nutzen?
  2. (Wo) muss ich die Quelle angeben?
  3. Darf ich das Bild bearbeiten?
  4. Auf welchen Plattformen darf ich das Bild nutzen?
  5. Ist die Nutzungsdauer des Bildes begrenzt?

Fazit für die Auswahl der richtigen Bilddatenbank

Ob man sich für eine kostenpflichtige Bilddatenbank wie z.B. Shutterstock oder für eine mit kostenlosen Bildern entscheidet, hängt sowohl vom Angebot der jeweiligen Bilddatenbank, als auch vom zu Verfügung stehenden Budget ab. Letztlich gibt es nicht die eine perfekte Bilddatenbank, sondern es kommt darauf an, dass man die jeweiligen Lizenzbedingungen der Bilder genau beachtet. Kommt es doch einmal zu einer Abmahnung, sollten Nutzer die Ruhe bewahren. Oft sind die Forderungen überzogen. Das Einschalten eines Anwalts, der die Höhe der Forderungen überprüft und dann gemeinsam mit dem Betroffenen fristgerecht antwortet, ist hier sinnvoll.

Und zu guter Letzt: Unsere TOP 5 kostenlosen Bilddatenbanken

 Konditionen
Pixabay
  • gemeinfrei (CC0-Lizenz)
  • beliebige Anwendung, auch auf Social Media
  • Quelle muss nicht genannt werden
  • Bilder dürfen kopiert, verändert und verbreitet werden
Pexels
  • gemeinfrei (CC0-Lizenz)
  • beliebige Anwendung, auch auf Social Media
  • Quelle muss nicht genannt werden
  • Bilder dürfen kopiert, verändert und verbreitet werden
  • aktuell mehr als 10.000 kostenlose Bilder
Gratisography
  • gemeinfreie High Resolution Fotos (CC0-Lizenz) mit Einschränkung: keine Nutzung für pornographischen, diffamierenden Gebrauch; kein Hochladen auf Plattformen für Stockfotos; Gratisography und den Models dürfen keine Meinungsäußerungen zugeschrieben werden
  • beliebige Anwendung, auch auf Social Media
  • Nennen der Quelle ist optional, aber erwünscht
  • Bilder dürfen kopiert, verändert und verbreitet werden
  • keine so große Auswahl, wie bei den anderen Datenbanken
Wikimedia Commons
  • Mediensammlung für gemeinfreie und frei-lizenzierte Medieninhalte (Bilder, Audio- und Videodateien)
  • Mögliche Verwendung für Social Media: von jeweiliger Lizenz abhängig
  • Lizenzbedingungen sind jeweils unter dem Medium gelistet und müssen eingehalten werden. Oft muss man den Namen des Urhebers und der Lizenz erwähnen. Ein Link zur Originalbeschreibungsseite von Wikimedia Commons wird empfohlen.
Flickr
  • Bilder mit unterschiedlichen Lizenzen
  • Mögliche Verwendung für Social Media: von jeweiliger Lizenz abhängig
  • Am besten schon in Suchoptionen nach Lizenzbedingungen filtern („Alle Creative Commons“ oder „keine bekannten Urheberrechtseinschränkungen“)

Quellen und weiterführende Links

Schröder-Otte, Janine: Facebook und Fotoanbieter – Lizenzen und Rechte http://www.schroederbusiness.de/facebook-und-fotoanbieter-lizenzen-und-rechte/

Schwenke, Thomas (Schwenke Rechtsanwaltskanzlei): Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/#abmfaq_6_2

Schwenke, Thomas (Schwenke Rechtsanwaltskanzlei): Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Stock-Fotos auf Facebook: http://rechtsanwalt-schwenke.de/urheberrechtsverletzung-durch-verwendung-von-stock-fotos-auf-facebook/

Schwenke, Thomas (Schwenke Rechtsanwaltskanzlei): Creative Commons einfach erklärt – Teil 1 – 4
http://rechtsanwalt-schwenke.de/creative-commons-einfach-erklaert-teil-1-sinn-und-zweck-von-creative-commons/

Seevogel, Jan Christian (Lausen Rechtsanwälte): Die offizielle Facebook-Seite aus rechtlicher Sicht – Teil 5: iStockphoto, fotolia & Co: Verletzt die Nutzung von Fotos aus Fotodatenbanken bei Facebook das Urheberrecht?
http://www.jusmeum.de/profile/Jan_Seevogel/article/die-offizielle-facebook-seite-aus-1994

Sobiraj, Lars: Flickr Fotos: Abmahnungen drohen bei CC-lizenzierten Bildern!
https://tarnkappe.info/vorsicht-bei-flickr-fotos-abmahnungen-drohen-bei-cc-lizenzierten-bildern/

Weber, Christian (WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft): Fotorecht: Vorsicht bei der Nutzung kostenloser oder vermeintlich lizenzfreier Bilder von Plattformen wie Pixabay & Co.
http://wesaveyourcopyrights.com/2016/04/vorsicht-bei-der-nutzung-angeblich-lizenzfreier-bilder-von-anonymem-plattformen-wie-pixabay-co/